Ablauf eines Mandats
Sechs Stationen zwischen erster Mail und Kaufpreis
Die meisten Mandate betreffen die Kaufvertragsprüfung. Der Weg ist derselbe, ob die Wohnung in Flingern liegt oder das Haus in Gerresheim: erst die Unterlagen, dann die Schrift, dann der Notar.
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01
Unterlagen kommen an
Sie schicken Entwurf, Grundbuchauszug und bei Wohnungen die Teilungserklärung. Liegt der Beurkundungstermin, schreiben Sie das Datum in die erste Nachricht. Ohne Entwurf können wir nur die Vorprüfung anbieten.
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02
Umfang und Honorar
Wir sagen, ob der Festpreis für eine Eigentumswohnung passt oder das Haus, ein Erbbaurecht oder mehrere Anlagen einen anderen Betrag brauchen. Das Mandat beginnt mit der schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
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03
Schriftliche Prüfung
Der Entwurf wird gegen Grundbuch und Anlagen gelesen. Sie erhalten die Kurzfassung und die längere Anmerkung. In der Regel dauert das fünf bis acht Werktage, bei Eilauftrag zwei.
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04
Gespräch
In der Schillerstraße oder am Telefon gehen wir die offenen Punkte durch. Dienstag bis Donnerstag sind die festen Sprechzeiten. Das Gespräch gehört beim Festpreis der Wohnungsprüfung dazu.
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05
Rückmeldung an den Notar
Sie geben die gewünschten Formulierungen an den Notar, oder wir tun das mit Ihrer Weisung. Der Notar hält den geänderten Entwurf fest und lädt zur Beurkundung. An der Urkunde selbst sitzen Sie beim Notar.
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06
Fälligkeit und Auflassung
Wenn Sie die Begleitung bis zur Umschreibung beauftragt haben, lesen wir die Fälligkeitsmitteilung und die Rangstelle der Finanzierungsgrundschuld. Der Kaufpreis geht erst, wenn die Bedingungen aus dem Vertrag erfüllt sind.
Der Entwurf kann schon in der ersten Mail liegen.
Wenn Sie erst den Umfang der Prüfung lesen wollen, bleibt die Leistungsseite offen.