Diese Regeln gelten für Honorare der Kanzlei Reason Alderpath: Erstgespräch, schriftliche Kaufvertragsprüfung, Begleitung bis zur Umschreibung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Kanzleikonto nach Rechnung. Notarkosten, Grundbuchgebühren und Steuern ziehen andere Stellen ein; darüber entscheiden wir nicht.
Frist und Weg
Schreiben Sie an info@reason-alderpath.click oder rufen Sie unter +49-211-584726 an. Nennen Sie den Namen aus der Rechnung und das Aktenzeichen, falls vorhanden. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von fünf Werktagen und teilen den Betrag mit.
Voller Betrag
Ein im Voraus bezahltes Erstgespräch erstatten wir vollständig, wenn Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagen. Dasselbe gilt für den Eilzuschlag, solange wir den Entwurf noch nicht geöffnet und mit dem Lesen begonnen haben. Die Erstattung geht auf das Konto, von dem die Überweisung kam, innerhalb von 14 Tagen nach unserer Bestätigung.
Teilbetrag
Haben wir mit der schriftlichen Prüfung begonnen, bleibt das Honorar für die schon geleisteten Stunden fällig, berechnet mit 240 € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens bis zum vereinbarten Festpreis. Den darüber hinaus vorausbezahlten Teil erstatten wir. Eine Kurzfassung, die schon bei Ihnen liegt, gilt als begonnene Arbeit.
Was bleibt
Bereits geleistete Stunden, eine fertige schriftliche Anmerkung und Auslagen, die wir in Ihrem Auftrag verauslagt haben, erstatten wir nicht. Dazu gehört ein von uns bestellter Grundbuchauszug, sobald das Amt ihn in Rechnung stellt. Materialien zum Weiterverkauf halten wir nicht vor; es gibt in der Kanzlei nichts, das als Ware zurückgeht.
Anzahlung der Eilprüfung
Den Zuschlag von 280 € zuzüglich Umsatzsteuer bitten wir vor Beginn zu überweisen. Sagen Sie ab, bevor wir den Entwurf öffnen, erstatten wir den Zuschlag. Nach Beginn rechnen wir ihn auf das Honorar an. Ein überschießender Betrag geht zurück, ein Fehlbetrag wird nachberechnet.
Verschieben
Einen Gesprächstermin verschieben wir einmal kostenfrei, wenn die Nachricht mindestens 24 Stunden vorher kommt. Weitere Verschiebungen behandeln wir wie eine Absage des ursprünglichen Termins und eine neue Vereinbarung.
Nichterscheinen
Wir warten 15 Minuten in der Kanzlei oder in der Telefonleitung. Danach gilt der Termin als wahrgenommen, das vereinbarte Gesprächshonorar bleibt fällig. Ein schon bezahltes Erstgespräch erstatten wir in diesem Fall nicht.
Begonnenes Mandat und gesetzliche Rechte
Beenden Sie den Auftrag, nachdem die Prüfung begonnen hat, stellen wir die bis dahin entstandene Vergütung in Rechnung und erstatten nur den nicht verbrauchten Vorauszahlungsanteil. Gesetzliche Rechte, die einer Verbraucherperson im Fernabsatz zustehen, bleiben bestehen. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Prüfung beginnen, und ist die Leistung vollständig erbracht, kann der Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein. Darauf weisen wir in der Vergütungsvereinbarung gesondert hin.