Honorar
Was die Prüfung kostet, hängt am Entwurf
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bleiben der Ausgangspunkt. Für die schriftliche Prüfung eines Notarentwurfs schließen wir eine Vergütungsvereinbarung, sobald der Umfang auf dem Tisch liegt. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit nicht anders gesagt.
| Auftrag | Betrag | Woran er hängt |
|---|---|---|
| Erstgespräch, etwa 45 Minuten | höchstens 190 € für Verbraucherinnen und Verbraucher, zuzüglich Umsatzsteuer | Wird auf das spätere Prüfungshonorar angerechnet, wenn das Mandat innerhalb von vier Wochen beginnt. |
| Kaufvertragsprüfung Eigentumswohnung, üblicher Umfang | 980 € | Ein Wohnungsgrundbuch, eine Teilungserklärung, ein Entwurf ohne Erbbaurecht und ohne mehrere Kaufgegenstände. |
| Bebautes Grundstück oder Einfamilienhaus | ab 1.350 € | Umfang von Abteilung II, Wegerechte, mitverkaufte Nebenflächen, Anzahl der Anlagen. |
| Begleitung bis zur Eigentumsumschreibung | 240 € je Stunde | Abrechnung in angefangenen sechs Minuten. Korrespondenz mit Notar und finanzierender Bank. |
| Eilprüfung, schriftliche Fassung in zwei Werktagen | Zuschlag 280 € | Nur wenn der Beurkundungstermin feststeht und die Unterlagen vollständig sind. |
Wann wir erst nach Sichtung anbieten
Erbbaurecht, Nießbrauch neben einer Finanzierungsgrundschuld, mehrere Erwerber mit unterschiedlicher Beteiligung, ein Bauträgervertrag mit Sonderwünschen: dafür nennen wir das Honorar, nachdem wir den Entwurf überflogen haben. Der Stundensatz für diese Lage beträgt 260 €. Ein Festpreis kommt in Betracht, wenn die Seitenzahl und die Anlagen überschaubar bleiben.
Was im Festpreis der Wohnungsprüfung liegt
Lesen von Entwurf, Grundbuchauszug und Teilungserklärung, eine schriftliche Anmerkung mit Formulierungsvorschlägen, ein Besprechungsgespräch von bis zu einer Stunde. Notarkosten, Grundbuchgebühren und die Grunderwerbsteuer stellen andere Stellen in Rechnung. Auslagen für einen von uns bestellten Grundbuchauszug reichen wir durch.
Rechnung
Sie erhalten eine Rechnung und überweisen auf das Kanzleikonto. Eine Anzahlung verlangen wir nur bei der Eilprüfung: den Zuschlag vor Beginn. Einzelheiten zu Absage und Erstattung stehen auf der Seite Erstattung und Absage.