Auflassungsvormerkung
Abteilung II, Rang und der Unterschied zwischen Antrag und Eintragung, bevor der Kaufpreis angewiesen wird.
LesenHinweise
Vier Texte aus der Düsseldorfer Praxis. Sie schildern den üblichen Ablauf. Den eigenen Notarentwurf lesen wir im Mandat.
Abteilung II, Rang und der Unterschied zwischen Antrag und Eintragung, bevor der Kaufpreis angewiesen wird.
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Welche Bedingungen die Mitteilung des Notars gewöhnlich enthält und warum der Beurkundungstag selten der Zahltag ist.
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Sondernutzung, Keller und Stellplatz: wo sie stehen müssen, damit sie mit der Wohnung übergehen.
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Die Mitteilung an die Gemeinde, die Wartefrist und die andere Uhr des vertraglichen Vorkaufs in der Gemeinschaftsordnung.
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